Auf der Vorstandssitzung vom 16.10.2025 wurde eine neue Mitglieds- und Beitragsordnung verabschiedet. Diese regelt neben Mitgliedsbeiträgen nun auch ausdrücklich Aufnahme und Zahlungsmodalitäten.

Kurzfassung:
  • Mitgliedschaft erfolgt per schriftlichem Antrag und Vorstandsbeschluss.
  • Beiträge sind Jahresbeiträge, fällig zum 15. Februar eines Jahres.
  • Bei Neuaufnahmen nach dem 1. Oktober wird nur der halbe Jahresbeitrag erhoben.
Die Beitragshöhen bleiben unverändert.